
«Petition eingereicht!»
Medienmitteilung der IG Wahlfreiheit Kanton Zug
Cham, 10. November 2022
Übergabe Petition «Nein zum Abbau der Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug» an die Staatskanzlei Zug
5021 Unterschriften für eine optimale Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug
Die Interessensgruppe «IG Wahlfreiheit Kanton Zug» setzt sich dafür ein, dass die AndreasKlinik in Cham ihren Auftrag für die Grund- und Notfallversorgung weiterhin wahrnehmen kann. Am Donnerstag, 10. November, hat sie die Petition «NEIN zum Abbau der Grund- und Notfallversorgung in der AndreasKlinik!» mit 5021 Unterschriften an Laurent Fankhauser, Leiter des Amts Kanzlei der Zuger Staatskanzlei übergeben.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug beabsichtigt, der Hirslanden AndreasKlinik Cham ab 2023 den Auftrag für die Grund- und Notfallversorgung zu entziehen. Der Zuger Bevölkerung droht damit nicht nur der Verlust ihrer Wahlfreiheit, in welchem Spital sie sich behandeln lassen will. Es droht auch der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Aufgabe von Arztpraxen, der Wegfall von Steuereinnahmen sowie eine noch stärkere Abwanderung von Patientinnen und Patienten in andere Kantone. Die gut funktionierende, hochstehende und kosteneffiziente Zuger Gesundheitsversorgung ist dadurch gefährdet.
Ein starkes Signal an die Regierung
Die IG Wahlfreiheit Zug setzt sich dafür ein, dass die AndreasKlinik ihren Auftrag in der Grund- und Notfallversorgung des Kantons auch auf der neuen Spitalliste behalten darf. Sie will das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung im Kanton Zug aufrechterhalten. Und ein grosser Teil der Zugerinnen und Zuger sieht das genauso: Das beweisen die mehr als 5000 Unterschriften und über 1400 Kommentare, die in wenigen Wochen im Rahmen der Petition zusammengekommen sind. Der Tenor ist einhellig: Die AndreasKlinik soll bleiben, wie sie ist.
«Wir sind überwältigt von der Unterstützung aus der Bevölkerung. Es ist ein deutliches Signal an die Regierung, hier nun das Richtige zu tun und den Entwurf zur Spitalliste zu überdenken», meint Josef Huwiler, Co-Präsident der IG. Auch Kantonsrat und ebenfalls IG-Co-Präsident Jean Luc Mösch freuts: «Wir haben in den letzten Wochen unzählige Gespräche mit direkt Betroffenen geführt, welche das Vorgehen der Regierung schlicht nicht nachvollziehen können und besorgt sind, dass die Gesundheitsversorgung im Kanton Zug in Zukunft stark leiden wird. Dass wir diesen Stimmen mit der Petition Gehör verschaffen konnten, ist wichtig. Jetzt hoffen wir, dass die Regierung ein offenes Ohr für unsere Anliegen hat.»
Die IG Wahlfreiheit Zug zieht weitere Schritte in Betracht
Die IG Wahlfreiheit Zug steht mit prominenter Unterstützung aus Politik und Bevölkerung da. SVP-Kantonsrätin Brigitte Wenzin Widmer, SVP-Kantonsrat Adrian Risi sowie FDP-Kantonsrätin Jill Nussbaumer und Barbara Hofstetter, ehemalige Gemeindepräsidentin/Die Mitte Steinhausen setzen sich für den Erhalt der AndreasKlinik als Grund- und Notfallversorgerin ein. Ihnen geht es um partei-unabhängige Sachpolitik, indem sie den Zugerinnen und Zugern weiterhin ihre Wahlfreiheit ermöglichen, wo sie sich in Zukunft behandeln lassen wollen. Die IG Wahlfreiheit Kanton Zug hofft, dass die Petition in die Entscheidungsfindung der Regierung einfliessen wird und zieht je nach Verlauf weitere Schritte in Betracht.
AndreasKlinik überzeugt mit Qualität und Leistung
Die AndreasKlinik Cham steht seit über 20 Jahren für höchste medizinische Kompetenz, welche sie auch in Zukunft wahrnehmen will. Mit dem persönlichen Engagement für das Wohl und die Gesundheit der Patienten und dem direkten Zugang zur richtigen Behandlung durch Spezialistinnen und Spezialisten gilt sie als fester Pfeiler in der kantonalen Gesundheitsversorgung und der Region. Dieser hohe Stellenwert und die Verankerung in der Bevölkerung deckt nicht nur für die unmittelbar Anwohnenden, sondern auch über die Gemeindegrenzen hinweg im ganzen Kanton ein wichtiges und wesentliches Bedürfnis ab.
Darum geht es
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug beabsichtigt, der Hirslanden AndreasKlinik in Cham Zug ab 2023 den Auftrag für die Grund- und Notfallversorgung zu entziehen. Dieser Entscheid ist willkürlich und führt weder zu tieferen Kosten noch zu einer höheren Qualität im Zuger Spitalwesen.
Der Zuger Bevölkerung droht nicht nur der Verlust ihrer Wahlfreiheit, wenn es darum geht, sich wohnortnah in einem Spital behandeln zu lassen. Es droht auch der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Aufgabe von Arztpraxen, der Wegfall von Steuereinnahmen sowie eine noch stärkere Abwanderung von Patientinnen und Patienten nach Luzern und Zürich.
Mit ihrem Vorhaben gefährdet die Gesundheitsdirektion die gut funktionierende, qualitativ hochstehende und kosteneffiziente Zuger Gesundheitsversorgung. Die Interessensgruppe «IG Wahlfreiheit Kanton Zug» setzt sich dafür ein, dass die AndreasKlinik ihren Auftrag weiterhin wahrnehmen kann.




Die wichtigsten Argumente
JA zur AndreasKlinik – weil im Notfall jede Sekunde zählt.
Die AndreasKlinik ist für rund ein Drittel der Kantonsbevölkerung das nächstgelegene Spital. Besonders für die Bevölkerung aus den Ennetsee-Gemeinden ist die AndreasKlinik besser erreichbar als das Kantonsspital Zug. Und Fakt ist: Gerade im Notfall können kurze Wege entscheidend sein. Sie sind heute gewährleistet, nun sollen sie unnötig verlängert werden. Das ist nicht nur unverständlich, sondern fahrlässig.
JA zur AndreasKlinik – weil sie auch in Zukunft für alle da sein will.
Die AndreasKlinik will ihre Verantwortung weiterhin wahrnehmen und als Grundversorgerin mit 24-Stunden-Notfallstation und Geburtenabteilung für alle Patientinnen und Patienten zugänglich sein. Sie ist für die umliegenden Gemeinden und den gesamten Kanton Zug versorgungsrelevant. Mit einem Anteil von rund zwei Dritteln ausschliesslich grundversicherter Patientinnen und Patienten ist die AndreasKlinik ein Spital, das allen Menschen offensteht. Das soll so bleiben.
JA zur AndreasKlinik – weil die Wahlfreiheit entscheidend ist.
Im Kanton Zug sind Wettbewerb und Marktwirtschaft fest verankert. Nun steuert die Gesundheitsdirektion ausgerechnet im wichtigen Gesundheitsbereich in Richtung Monopol. Dies schwächt langfristig die Qualität der Leistungserbringung. Und es steht im Widerspruch zum im Gesundheitswesen wichtigen Grundsatz der Wahlfreiheit: Die Zuger Bürgerinnen und Bürger sollen die Wahl haben, wo sie sich behandeln lassen. Das soll auch in Zukunft so sein.
JA zur AndreasKlinik – weil sie Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten will.
Rund 400 Menschen sind in der AndreasKlinik beschäftigt, mehr als 30 Personen machen dort ihre Ausbildung als Pflegefachpersonen, FaGe, Hebamme oder als Koch. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels und des steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen gilt es diese Arbeits- und Ausbildungsplätze unbedingt zu erhalten.
JA zur AndreasKlinik – weil das heutige Modell funktioniert.
Der Kanton Zug verfügt heute über eine qualitativ hochstehende Spitalversorgung. Das Zuger Kantonsspital und die AndreasKlinik ergänzen sich sehr gut, arbeiten partnerschaftlich und patientenorientiert zusammen und stehen objektiv nicht in relevanter Konkurrenz. Beide Spitäler sind gut ausgelastet. Die neue Spitalliste gefährdet dieses Erfolgsmodell und schränkt die Behandlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung ein.
JA zur AndreasKlinik – weil sie auch im Extremfall da ist.
Die AndreasKlinik möchte auch weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, dass es im Kanton Zug nicht zu einer Überlastung der Notfallstationen kommt. In der Covid-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Kanton Zug dankbar war für die Kapazitäten der AndreasKlinik, um auch in Zeiten überdurchschnittlicher Belastung handlungsfähig zu bleiben.
JA zur AndreasKlinik – weil ihr Gesundheitsangebot erhalten sein soll.
Die Behandlungsqualität in der AndreasKlinik ist nachweislich hoch und die Klinik ist in der Bevölkerung sehr beliebt. Neben der Grund- und Notfallversorgung möchte sie auch weiterhin die etablierten Schwerpunkte in der Gynäkologie & Geburtshilfe, in der Orthopädie, der Wirbelsäulenchirurgie, der Urologie und der Hals-Nasen-Ohren-Medizin aufrechterhalten.
IG Wahlfreiheit Kanton Zug

Jean Luc Mösch,
Präsident Gewerbeverein Cham und Kantonsrat Mitte, Cham

Josef Huwiler,
Dipl. Bankfachmann und Unternehmer, Cham

Adrian Risi,
Kantonsrat SVP,
Zug

Brigitte Wenzin Widmer,
Kantonsrätin SVP,
Cham

Barbara Hofstetter,
Ehem. Gemeindepräsidentin Steinhausen und Die Mitte, Steinhausen

Jill Nussbaumer,
Kantonsrätin FDP,
Cham